BETETEK Bestellung und Versand
1. Überblick BETETEK konzentriert sich auf die Bereitstellung von Elektro-Golfcarts und verwandten Elektromobilitätsfahrzeugen für Distributoren, Händler, Resorts, Kommunen, Gewerbeprojekte und Flottenkunden weltweit. Aufgrund von Unterschieden in Fahrzeugkonfiguration, Menge, Bestimmungsort, Batteriespezifikationen, Versandarten und lokalen regulatorischen Anforderungen werden unsere Produkte in der Regel über ein Angebots- und Auftragsbestätigungsverfahren und nicht über ein Standard-Onl
2. Bestellprozess
Schritt 1 – Anforderungen übermitteln
Vor der Bestellung sollten Kunden gegebenenfalls die folgenden Informationen angeben:
Gewünschtes Produktmodell
Menge
Konfiguration (Personen- oder Lastentransport)
Batterietyp und -kapazität
Gewünschtes Zubehör oder Optionen
Marken- oder OEM-Anforderungen
Bestimmungsland und Lieferort
Bevorzugte Versandart (falls zutreffend)
Voraussichtlicher Liefertermin
Gegebenenfalls lokale Zertifizierungen oder Konformitätsanforderungen
Für Flotten-, Distributor-, OEM- oder Sonderbestellungen können zusätzliche technische und kommerzielle Informationen erforderlich sein.
Schritt 2 – Produkt- und Konfigurationsbestätigung
Unser Vertriebsteam prüft die Kundenanforderungen und bestätigt:
Produktmodell
Fahrzeugkonfiguration
Batteriespezifikationen
Motor- und Steuerungskonfiguration
Zubehör und optionale Ausstattung
Farb- und Markenanforderungen
Verpackungsanforderungen
Menge
Voraussichtlicher Produktionsplan
Versandbedingungen
Der Kunde ist für die Prüfung und Bestätigung der endgültigen Spezifikationen vor der Bestellung verantwortlich.
Sobald die Konfiguration schriftlich bestätigt ist, können nachträgliche Änderungen zu zusätzlichen Kosten, Produktionsverzögerungen oder anderen Anpassungen führen.
3. Angebot
Je nach Auftrag kann ein formelles Angebot Folgendes enthalten:
Produktpreis
Optionale Ausstattung
Verpackungskosten
Ersatzteile
Dokumentation
Inlandtransport
See- oder Luftfracht
Zielbezogene Kosten
Versicherung (falls zutreffend)
Steuern, Zölle, Zollgebühren oder sonstige staatliche Gebühren (falls zutreffend)
Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, sind lokale Steuern, Einfuhrzölle, Abfertigungsgebühren, Hafengebühren, Lagergebühren, Standgebühren, Bearbeitungsgebühren am Bestimmungsort und sonstige zielortbezogene Kosten nicht im Produktpreis enthalten.
Die geltenden internationalen Handelsklauseln (Incoterms), Transportarten und die Kostenverteilung werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
4. Auftragsbestätigung
Aufträge werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch BETETEK und Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen wirksam.
Die endgültigen Bestelldokumente können Folgendes umfassen:
Angebot
Proforma-Rechnung
Auftragsbestätigung
Endgültige Produktspezifikationen
Geschäftsbedingungen
Versandbedingungen
Zahlungsbedingungen
Produktionsplan
Kunden sollten alle Bestellinformationen vor der Zahlung sorgfältig prüfen.
Jegliche nach der Bestätigung festgestellte Abweichungen sind BETETEK unverzüglich zu melden.
5. Zahlung
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach Produkt, Bestellmenge, Anpassungswünschen, Kundenbeziehung und vereinbarten Geschäftsbedingungen.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, beginnt die Produktion erst nach Eingang der erforderlichen Anzahlung und formeller Auftragsbestätigung.
Für kundenspezifische Produkte, OEM-Produkte oder Produkte mit Sonderkonfigurationen können zusätzliche Zahlungsbedingungen gelten.
Bei Zahlungen an BETETEK sind ausschließlich die von unserem autorisierten Vertriebs- oder Finanzteam bestätigten Zahlungsdaten zu verwenden.
Kunden sollten die Zahlungsinformationen vor jeder Überweisung überprüfen.
6. Produktion
Die Produktion erfolgt nach Auftragsbestätigung und Eingang der erforderlichen Zahlung gemäß dem vereinbarten Produktionsplan.
Die Produktionszeit kann je nach folgenden Faktoren variieren:
Produktmodell
Bestellmenge
Batterieverfügbarkeit
Komponentenverfügbarkeit
Anpassungswünsche
OEM-Anforderungen
Produktionskapazität
Prüfanforderungen
Feiertage
Versandbedingungen
Sofern keine konkrete Lieferzusage schriftlich vereinbart wurde, sind alle von BETETEK angegebenen Produktionsvorlaufzeiten Schätzungen.
Produktionspläne können aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von BETETEK liegen, angepasst werden.
7. Anpassungs- und OEM-Aufträge
Bei Anpassungs- oder OEM-Aufträgen ist der Kunde für die Bestätigung der Richtigkeit der folgenden Punkte verantwortlich:
Logos
Grafiken
Produktfarben
Etiketten
Verpackungsdesign
Technische Spezifikationen
Konfigurationsanforderungen
Produktkennzeichnung
Sobald die kundenspezifische Produktion beginnt, können Änderungen oder Stornierungen nicht mehr akzeptiert werden oder es können zusätzliche Kosten anfallen.
Bei OEM-Branding muss der Kunde sicherstellen, dass alle Marken, Logos, Designs, Zertifizierungen und sonstigen Materialien, die BETETEK zur Verfügung gestellt werden, rechtmäßig und für ihren vorgesehenen Zweck verwendet werden.
BETETEK übernimmt keine Haftung für Streitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum oder Lizenzfragen bezüglich vom Kunden bereitgestellter Materialien.
8. Versandprüfung
Je nach Bestellung und Vereinbarung kann BETETEK vor dem Versand interne Qualitäts- und Funktionsprüfungen durchführen.
Die Prüfungen können (falls zutreffend) Folgendes umfassen:
Fahrzeugaußenseite
Fahrzeugkonfiguration
Elektrisches System
Batteriesystem
Beleuchtungssystem
Bremssystem
Ladesystem
Funktion des Elektromotors
Funktionsprüfung
Zubehör
Zustand der Verpackung
Bei großen Fahrzeugflotten oder Bestellungen von Händlern können Kunden nach vorheriger Absprache zusätzliche Prüfungen anfordern.
Vom Kunden gewünschte Prüfungen durch Dritte müssen vor dem Versand vereinbart werden und können zusätzliche Kosten verursachen.
9. Verpackung
Fahrzeuge und zugehörige Produkte werden gemäß den vereinbarten Versandvorgaben verpackt.
Je nach Produkt und Transportart kann die Verpackung Folgendes umfassen:
Schutzfolie
Schutzmaterialien
Kartonverpackung
Holzkistenverpackung
Palettierung
Fahrzeugsicherungssystem
Exportverpackung
Die Verpackungsanforderungen können je nach Fahrzeugkonfiguration, Transportart, Bestimmungsort und Speditionsanforderungen variieren.
Kunden, die eine spezielle Verpackung benötigen, müssen diese Anforderungen vor Produktionsbeginn bestätigen.
10. Versandarten
Je nach Bestimmungsort und Bestellanforderungen kann BETETEK den Versand über verschiedene Wege organisieren oder koordinieren, darunter:
Seefracht: Wird üblicherweise für den internationalen Versand von Golfwagen und großen Fahrzeugen genutzt. Mögliche Versandarten sind: Komplettladung (FCL), Teilladung (LCL), Hafen-zu-Hafen-Transport und andere vereinbarte Vereinbarungen.
Luftfracht: Kann für bestimmte kleinere Produkte, Ersatzteile, Komponenten oder besonders eilige Güter in Betracht gezogen werden. Für Produkte mit Batteriebezug können Beschränkungen der Spediteure und geltende Versandbestimmungen gelten.
Landtransport: Für bestimmte regionale Bestimmungsorte kann je nach Bestimmungsort und logistischen Gegebenheiten ein Straßentransport verfügbar sein.
Die tatsächliche Versandart richtet sich nach Produkt, Bestimmungsort, Kosten, Verfügbarkeit und geltenden Vorschriften.
11. Versandbedingungen und Internationale Handelsklauseln (Incoterms)
Die geltenden Lieferbedingungen werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt.
Bei Verwendung von Incoterms® werden die anwendbaren Incoterms®-Regeln und die entsprechenden Lieferorte in den Handelsdokumenten klar angegeben.
Kunden sollten die vereinbarten Versandbedingungen sorgfältig prüfen, da diese die Verteilung der Versandverantwortlichkeiten, -kosten und bestimmter Risiken zwischen den Parteien regeln.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt BETETEK keine Kosten oder Verpflichtungen, die über die vereinbarten Lieferbedingungen hinausgehen.
12. Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Kunden für die Kenntnis und Einhaltung der Einfuhrbestimmungen des Bestimmungslandes verantwortlich.
Je nach Bestimmungsort können die Einfuhrbestimmungen Folgendes umfassen:
Einfuhrgenehmigungen
Fahrzeugzulassung
Produktzertifizierung
Bestimmungen für den Batterieversand
Zolldokumente
Einfuhrzölle
Mehrwertsteuer (MwSt.) oder andere Steuern
Lokale Umweltauflagen
Sicherheitsauflagen
Lokale Kennzeichnungsvorschriften
Anforderungen an die Fahrzeugkonformität
Kunden sollten sich vor der Bestellung über die geltenden lokalen Bestimmungen informieren.
BETETEK kann die für die vereinbarte Transaktion erforderlichen Handels- und Versanddokumente bereitstellen. Die Bereitstellung dieser Dokumente garantiert jedoch nicht, dass das Fahrzeug in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Gerichtsbarkeit für den Straßenverkehr zugelassen, registriert oder importiert wird.
13. Einfuhrzölle, Steuern und Gebühren am Bestimmungsort
Sofern im Angebot oder den vereinbarten Lieferbedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, trägt der Kunde die anfallenden Kosten am Bestimmungsort, insbesondere:
Einfuhrzölle
Zollgebühren
Mehrwertsteuer/GST
Lokale Steuern
Abfertigungsgebühren
Hafengebühren
Terminalgebühren
Lagergebühren
Standgelder
Standgelder
Lokale Liefergebühren
Inspektionsgebühren
Behördengebühren
Die tatsächliche Höhe dieser Gebühren wird von den zuständigen Behörden, Spediteuren, Zollagenten, Häfen oder lokalen Dienstleistern festgelegt.
BETETEK übernimmt keine Gewähr für die Höhe der Steuern, Zölle oder Gebühren am Bestimmungsort.
14. Versanddokumente
Je nach Transaktion und Versandvereinbarungen können folgende Dokumente erforderlich sein:
Handelsrechnung
Packliste
Konnossement
Ursprungszeugnis (falls zutreffend)
Exportdokumente
Produktspezifikationen
Versanddokumente für Batterien (falls zutreffend)
Weitere im Auftrag vereinbarte Dokumente
Verfügbarkeit und Format der Dokumente hängen vom Produkt, Bestimmungsort, Transportmittel und den geltenden Vorschriften ab.
Kunden, die spezielle Dokumente benötigen, sollten dies vor dem Versand mitteilen.
15. Lieferzeit
Die Lieferung umfasst mehrere Schritte:
Auftragsbestätigung → Produktion → Qualitätskontrolle → Verpackung → Exportabwicklung → Transport → Zollabfertigung → Endgültige Lieferung
Die tatsächliche Lieferzeit hängt daher von der verfügbaren Produktions- und Logistikzeit ab.
Die voraussichtliche Transportzeit ist kein garantierter Liefertermin, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Verzögerungen können aus folgenden Gründen auftreten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf):
Hafenstau
Änderungen im Versandplan
Zollkontrolle
Witterungsbedingungen
Behördliche Auflagen
Verspätungen des Transportunternehmens
Verkehrsbehinderungen
Dokumentenprobleme
Höhere Gewalt
BETETEK wird sich nach besten Kräften bemühen, bekannte, erhebliche Verzögerungen mitzuteilen.
16. Pflichten des Kunden während des Transports
Der Kunde ist verantwortlich für:
Die Bereitstellung korrekter Empfänger- und Lieferinformationen.
Die Bereitstellung korrekter Zoll- und Einfuhrinformationen.
Die Mitwirkung bei der Zollabfertigung.
Die Zahlung anfallender Gebühren am Bestimmungsort, falls erforderlich.
Die Bereitstellung der von den lokalen Behörden geforderten Dokumente.
Die Sicherstellung, dass importierte Fahrzeuge den geltenden lokalen Vorschriften entsprechen.
Die unverzügliche Prüfung der Ware nach Ankunft.
Die Meldung sichtbarer Transportschäden gemäß den geltenden Bestimmungen des Transportunternehmens und der Versicherung.
Falsche oder unvollständige Angaben des Kunden können zu zusätzlichen Kosten oder Lieferverzögerungen führen.
17. Transportschäden
Der Kunde sollte die Ware so bald wie möglich nach Erhalt prüfen.
Bei sichtbaren Schäden:
Dokumentieren Sie die Schäden umgehend.
Machen Sie aussagekräftige Fotos und/oder Videos.
Dokumentieren Sie den Zustand der Verpackung.
Benachrichtigen Sie gegebenenfalls den Spediteur oder Logistikdienstleister.
Beschaffen Sie sich die relevanten Liefer- oder Schadensdokumente.
Kontaktieren Sie BETETEK umgehend und legen Sie entsprechende Unterlagen vor.
Schadensansprüche während des Transports unterliegen den Geschäftsbedingungen und Verfahren des jeweiligen Spediteurs oder Versicherers.
Wird ein Transportschaden nicht rechtzeitig dokumentiert, kann dies die Geltendmachung eines Anspruchs beeinträchtigen.
18. Änderungen und Stornierungen von Bestellungen
Sobald eine Bestellung bestätigt ist, müssen alle Änderungsanfragen bezüglich folgender Punkte (Modell, Menge, Akku, Farbe, Konfiguration, Zubehör, Marke, Verpackung, Versandart) BETETEK zur schriftlichen Genehmigung vorgelegt werden.
Es können zusätzliche Kosten oder Terminänderungen entstehen.
Bei kundenspezifischen, OEM- oder bereits gefertigten Produkten sind Stornierungen oder Änderungen möglicherweise nicht möglich oder es können Gebühren auf Basis der entstandenen Kosten anfallen.
19. Nicht abgeholte oder verspätete Ware
Der Kunde ist für die Entgegennahme der Ware und die Abwicklung der Zollformalitäten innerhalb der vereinbarten Frist verantwortlich.
Verzögert sich die Lieferung aufgrund folgender Gründe:
* Fehlende Dokumente
* Fehlende Zollabfertigung
* Nichtannahme der Ware
* Falsche Lieferinformationen
* Nichtzahlung der Zielgebühren
* Änderungswunsch des Kunden
Sollten dadurch Kosten für Lagerung, Standgeld, Containerstandgeld, erneute Zustellung, Bearbeitung oder sonstige Gebühren entstehen, werden diese dem Kunden gegebenenfalls in Rechnung gestellt.
20. Höhere Gewalt
BETETEK haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen.
Solche Umstände können Folgendes umfassen:
* Naturkatastrophen
* Unwetter
* Epidemien oder Pandemien
* Krieg
* Bürgerunruhen
* Staatliche Maßnahmen
* Import-/Exportbeschränkungen
* Hafenschließungen
* Transportstörungen
* Arbeitskämpfe
* Unterbrechungen der Lieferkette
* Energieknappheit
* Schwerwiegende Geräteausfälle
* Andere Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von BETETEK liegen.
BETETEK wird betroffene Kunden benachrichtigen und, soweit möglich, wirtschaftlich zumutbare Lösungen anstreben.
21. Produktabnahme
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sollte der Kunde die Produkte unverzüglich nach Erhalt prüfen.
Jegliche Reklamationen bezüglich Menge, Modell, Konfiguration, sichtbarer Schäden, fehlendem Zubehör oder Verpackungsmängeln sind BETETEK innerhalb der im Kaufvertrag oder den Garantiebedingungen festgelegten Frist zu melden.
Reklamationen sollten ausreichende Nachweise wie Fotos, Videos, Seriennummern, Versanddokumente oder andere relevante Informationen enthalten.
22. Garantie und Kundendienst
Der Garantieumfang richtet sich nach den der Bestellung beigefügten Garantiebedingungen.
Die Garantiebedingungen können je nach Produktmodell, Batterietyp, Komponenten, Nutzungsbedingungen, Markt, Kundentyp und Handelsvertrag variieren. Die Garantie deckt nicht automatisch Schäden ab, die durch unsachgemäße Bedienung, unbefugte Änderungen, Unfälle, Kollisionen, falsches Laden, mangelhafte Wartung, Wassereintritt oder Umweltschäden, normale Abnutzung oder Nutzung außerhalb der spezifizierten Betriebsbedingungen verursacht wurden. Falls für den Austausch wichtiger Komponenten eine Garantiegenehmigung erforderlich ist, sollte der Kunde BETETEK kontaktieren, bevor er größere, garantiebezogene Reparaturen durchführt.
23. Wichtiger Hinweis zur Straßennutzung
Golfcarts und andere langsame Elektrofahrzeuge können je nach Land, Bundesland, Provinz, Stadt oder anderer Gerichtsbarkeit unterschiedlichen Vorschriften unterliegen.
Der Kauf eines Fahrzeugs von BETETEK bedeutet nicht automatisch, dass das Fahrzeug für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, registriert oder im Zuständigkeitsbereich des Kunden angemeldet ist.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich vor dem Kauf und der Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr über die geltenden lokalen Bestimmungen zu informieren.
Diese Anforderungen können Fahrzeugklassifizierung, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Beleuchtung, Bremsen, Sicherheitsausrüstung, Zulassung, Versicherung, Zertifizierung und weitere behördliche Auflagen umfassen.
24. Anforderungen an Batterien und Transport
Lithium-Ionen-Batterien und batteriebetriebene Fahrzeuge können zusätzlichen Transport-, Zoll-, Lagerungs- und Handhabungsvorschriften unterliegen.
Je nach Batterietyp und Transportart können zusätzliche Dokumente oder Genehmigungen des Transportunternehmens erforderlich sein.
Der Kunde darf den Transport einer Batterie oder eines batteriebetriebenen Fahrzeugs nicht selbst organisieren, ohne die geltenden Transportvorschriften zu prüfen.
25. Endgültige Bestellbedingungen
Die endgültigen Geschäftsbedingungen jeder Transaktion werden durch das jeweilige Angebot, die Proforma-Rechnung, den Kaufvertrag, die Auftragsbestätigung, die Garantiebedingungen und andere für beide Parteien akzeptable schriftliche Vereinbarungen festgelegt.
Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Inhalt dieser Webseite und der unterzeichneten Vereinbarung ist die jeweils gültige schriftliche Vereinbarung maßgebend.
BETETEK behält sich das Recht vor, diese Bestell- und Versandbedingungen bei Bedarf zu aktualisieren, um Änderungen bei Produkten, Logistikvereinbarungen, Vorschriften oder Geschäftspraktiken Rechnung zu tragen.
Letzte Aktualisierung: August 2026